Rezensionen

RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Quelle: Die Rezensenten

Strohal, 1×1 des Familienrechts, DVD, 28. Auflage

15.4.2014

Der Grundsatz iudex non calculat entlockt Familienrichtern nur ein müdes Heben der Augenbrauen. Neben einem gewissen Verhandlungs- und Vergleichsgeschick muss der Familienrichter auch maßgebliche Rechenfertigkeiten an den Tag legen, um Unterhalt, Zugewinn und andere Dinge korrekt festlegen zu können. Für den Rechtsanwalt gilt dies erst recht. Es gibt inzwischen diverse Programme, die sich darum bemühen, dem Rechtsanwender die Arbeit zu erleichtern, so auch die vorliegende DVD des Deubner-Verlages, verantwortet von VorsRiOLG a.D. Strohal.

Enthalten ist ein Berechnungsprogramm für Einkommen und Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Verfahrenskostenhilfe. Dazu ist ein Lexikon des Unterhaltsrechts mit mehr als 400 Stichwörtern zum materiellen und prozessualen Unterhaltsrecht beigefügt. Hinzu kommen ein Lexikon des Versorgungsausgleichsrechts, Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien, Checklisten und diverse Mustertexte. Außerdem kann man auf die zitierten Gerichtsurteile bzw. Normen im Volltext zugreifen. Online steht eine Update-Möglichkeit zur Verfügung, um das Programm auf den neuesten Stand zu bringen.

Man hat zunächst die Möglichkeit, die DVD zu testen, indem man 30 Tage lang die Software nach Installation ausprobiert. Danach kann man mittels des freigerubbelten Codes eine Vollaufspielung vornehmen. Beigefügt sind in der DVD-Hülle noch eine Schnellübersicht mit Screenshots, Piktogrammen und Kurzanleitungen. Dazu gibt es ein echtes Handbuch für den Benutzer sowohl zu Installation und Betrieb des Programms, aber auch zum Programminhalt, also wie man mit dem Programm rechnet, Daten exportiert und importiert, die Mandantenverwaltung vornimmt und Zusatzmodule nutzen kann.

Sowohl der Aufruf des Programms als auch die Nutzung im Weiteren ist etwas langsam. Dies bedeutet aber keine qualitative Einbuße. Die Menüführung ist übersichtlich, die farbliche Abstimmung der Felder ist gelungen. Für Eingabefenster erscheinen unten am Bildschirmrand Erklärungsfenster, sodass man beim Eingabeprozess nicht ratlos dasteht. Die Ergebnisse werden übersichtlich präsentiert, sowohl was Unterhalt und Einkommen, Zugewinn und Versorgungsausgleich angeht. Zusammen mit einer Dezernatskollegin habe ich das Programm im Vergleich mit dem bei Gericht genutzten Programm WinFam getestet und keine strukturellen Defizite feststellen können, eher eine bessere Übersichtlichkeit und Aufbereitung, auch dank der Zusatzelemente, die oben beschrieben wurden. Zwar kann der Datenexport bei Gericht nicht genutzt werden, wenn Programme wie ForumStar benutzt werden. Hier sind nur der Export in Word und dann ein händischer Import möglich. Allerdings ist die Nutzung für den Rechtsanwalt sehr angenehm, insbesondere durch die Möglichkeit, Briefe direkt im Programm zu kreieren oder die Mandantenverwaltung vorzunehmen.

Insgesamt ist das Programm ein gutes und belastbares Hilfsmittel im Familiendezernat, sei es bei Gericht oder für den Rechtsanwalt. Für den Rechtsanwalt bietet das Programm aber erheblich mehr Vorteile als für den Richter, so dass dies auch die maßgebliche Zielgruppe sein dürfte. Der Preis für die DVD ist mit 198€ für das vorhandene Angebot sehr moderat. Das Produkt kann also guten Gewissens empfohlen werden.

Quelle: http://dierezensenten.blogspot.de/2014/04/rezension-zivilrecht-1×1-des.html



Dr. Peter Friederici, Vorsitzender Richter am OLG Naumburg

Quelle: Forum Familienrecht 6+7/2006 S. 282

1×1 des Familienrechts (CD-ROM), Berechnungsprogramm

Der Umgang mit Zahlen, Verhältnisrechnung, Prozentrechnung, all das ist täglicher Alltag des Anwaltes und auch Richters, der im Familienrecht tätig ist. Viele dieser Rechenvorgänge beruhen auf Rechtsvorschriften, die unmittelbar mit dem Familienrecht nichts zu tun haben. Dies trifft z.B. zu auf die Berechnung von Lohn- und Einkommensteuer, aber auch auf Umrechnungen im Rentenrecht. Nichts liegt daher näher, als sich das jeweilige Handwerkszeug am Arbeitsplatz bereitzulegen, um diese Vorarbeiten fachgerecht und richtig zu erledigen, um darauf aufbauend z.B. die unterhaltsrechtlichen Fragen zu lösen. Statt sich vieler Einzelprogramme zu bedienen, bietet das Programm 1 x 1 des Familienrechts mit einer einheitlichen Oberfläche die Lohn- und Einkommensberechnung und familienrechtlich spezifisch die Unterhaltsberechnung, den Versorgungsausgleich und den Zugewinn an. Für den Inhalt ist Friedrich Strohal, Vors. RiOLG Stuttgart, verantwortlich, sein Sohn Martin Strohal zeichnet für die elektronische Umsetzung verantwortlich.

Gleich zu Beginn möchte ich eine Anregung für die nächste Auflage vorbringen: Berechnung der Prozesskostenhilfe, die auf Grund der Änderung durch das JustizkomG vom 22.3.2005 zum 1.4.2005 durch eine weitere Verbindung zum Sozialrecht in der Praxis immer mehr Arbeitsaufwand fordert. [Anmerkung des Deubner-Verlages: Die Rezension bezieht sich auf die 12. Edition. Ein PKH-Rechner wurde mit der 15. Edition in das Berechnungsprogramm aufgenommen.]

Die Lieferung besteht aus einem erläuternden Anschreiben, einer CD-ROM und auch einem gedruckten Handbuch. Die Installation auf einem PC erfordert keinerlei EDV-Kenntnisse. Zumindest für die ersten Anwendungen ist zu empfehlen, im Handbuch die ausführlichen allgemeinen Erläuterungen zu lesen. Auch ohne diesem Rat zu folgen, bin ich zunächst mit den einzelnen Modulen gut zurechtgekommen. Der wirkliche Leistungsumfang erschließt sich aber erst, wenn die Grundsätze und Detailerläuterungen berücksichtigt werden. Und wichtig ist auch anzumerken: Durch den Verzicht, seltene Fallgestaltungen darzustellen, ist das Programm stets übersichtlich und in seiner Schnelligkeit kaum zu überbieten. In allen Modulen wird der unmittelbare Ausdruck, der Export in die Textverarbeitung über die Windows-Zwischenablage oder auf einen Datenträger angeboten. Die Übernahme ist sehr gut strukturiert und enthält alle Angaben, die für die jeweilige Berechnung erforderlich sind, daneben auch das Datum der Berechnung, die auch mit weiteren Angaben, z.B. des Falles, Aktenzeichen und Bemerkungen, versehen werden kann. Auf Grund der Vollständigkeit der Berechnungsgrundlagen bietet sich die unmittelbare Übernahme solcher Berechnungen in einen Schriftsatz oder Entscheidung an.

Nach Aufruf des Programms können die einzelnen Module direkt angewählt werden. Einkommen + Unterhalt sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich hervorragend. Die erste Maske fordert zur Eingabe aller Daten auf, die für die steuerrechtliche Berechnung notwendig sind, kann aber auch unmittelbar nur für die Eingabe des unterhaltsrechtlichen Einkommens verwandt werden. Eine Darstellung der umfassenden steuerrechtlichen Berechnungen ist allein vom Umfang her an dieser Stelle nicht möglich und kann um zusammengefasst dahingehend beschrieben werden, dass keinerlei Wünsche offen bleiben. Im Hinblick auf andere Lohnberechnungsprogramme muss hervorgehoben werden, dass auch die Berechnung der Lehrlingsvergütung angeboten wird und diese nicht – wie im Unterhaltsprozess häufig zu beobachten –mit jedem noch so geringen Wert allen Abzügen unterworfen wird; und auch das steuerliche Realsplitting kann nachvollzogen werden. Nach Wechsel durch Antippen der Registermarke zum Unterhalt können die gewonnenen Ergebnisse einfach übernommen werden. Wichtig ist, dass schon an dieser Stelle der Berechnung die zugehörige Unterhaltsleitlinie auszuwählen ist. Die weiteren Berechnungsschritte werden jeweils in übersichtlichen neuen Eingabe- und Abfragefeldern dargestellt. Ein Zurückgehen in die vorhergehende Maske ist nur dann vorgesehen, wenn im vorhergehenden Formularfeld notwendige Eingaben nicht gemacht wurden. Mit Abbrechen gelangt man in allen Fällen aber wieder in die erste Unterhaltsmaske, die vorher eingegebenen Daten bleiben erhalten.

Auf der Grundlage der Bremer Tabelle ist auch die Berechnung des Vorsorgeunterhalts kein Problem mehr. Beim Kindesunterhalt wird die Berechnung für 8 Kinder angeboten. Wie nicht anders zu erwarten, wird – wenn erforderlich – schon bei geringerer Kinderzahl eine Mangelfallberechnung angeboten. Die aufbereiteten Daten für den Export sind hervorragend strukturiert und bedürfen keiner ergänzenden Erläuterung, sind also für die direkte Einfügung in einen Schriftsatz geeignet.

Das Berechnungsmodul zum Versorgungsausgleich führt den Anwender zunächst zwingend zur Eingabe der Ehezeit, wobei unkorrekte Eingaben nach Hinweis automatisch auf die richtigen Daten korrigiert werden. Vorgegeben ist der öffentlichrechtliche Ausgleich, fakultativ wird der schuldrechtliche Ausgleich angeboten. Fehlerhafte Datumseingaben werden erkannt. Die Eingabe eines Geburtsdatums nach der Eheschließung wird ebenso erkannt die die Frühheirat einer 5-Jährigen, weil die Datumseingabe versehentlich falsch erfolgte. Ob bei der betrieblichen Altersversorgung die Wahl zwischen der BarwertV0 und einem eigenen Barwertfaktor unbedingt notwendig ist, erscheint auf Grund der Rechtsprechung des BGH inzwischen zweifelhaft, könnte aber 2006 wieder relevant werden. Bei Eingabe eines Wertes aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das nächste Update angeregt, die ab 1.10.2005 verbleibenden Leistungsträger (RVOrgG BGBl 20041, S. 3242) als Auswahlmenü anzubieten; und auch die Eingabe einer Versicherungsnummer/Vorgangsnummer beim Leistungsträger wäre von Vorteil, da z.B. bei einer Lebensversicherung oder auch betrieblichen Altersversorgung mehrere Anrechte bestehen können, die unterschiedlichen Berechnungen unterliegen. Bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird in der ab 1.7.2005 angebotenen Version auch die Bewertung nach BGH angeboten.

Der jederzeitig mögliche Wechsel in eine Tabellenansicht erleichtert den Überblick und ist eine notwendige Hilfe, wenn über die Dauer der Ermittlung immer wieder Einzelergebnisse einzugeben sind. Bei der Ergebnisanzeige ist neben der schon bekannten klaren Strukturierung auch die vollständige Darstellung der Umrechnung einer betrieblichen Altersversorgung hervorzuheben; auch die Angabe der möglichen Wartezeitgutschrift ist für die Beratung nicht unwichtig und selbst die Wertberechnung nach § 49 GKG ist ausgewiesen. Etwas irritierend ist es, wem nach Aufruf des Zugewinns zunächst die Ehezeit abgefragt wird. Um Fehleingaben und Verwechslungen zu vermeiden, sollte die Abfrage des Datums der Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages gewählt werden.

Für den Anwalt besonders vorteilhaft ist, dass er die einzelnen Gegenstände auch vom Mandanten erfassen lassen kann und die Datenübernahme wirklich kinderleicht ist. Aber auch die Kommunikation mit dem Gericht sollte hier nicht unberücksichtigt bleiben, dem die gesammelten Daten insgesamt sind sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht von Wichtigkeit. Diese Arbeitserleichterung ist ein weiteres Argument, auch am Richterarbeitsplatz über dieses hilfreiche Programm zu verfügen. Alle Daten können jederzeit als Tabellen- oder auch Gruppenansicht aufgerufen werden mit der Zuordnung der Bewertung auch des Gerichtes. Einzelwertberechnungen außerhalb einer Gesamtberechnung sind jederzeit möglich und dies sollte auch für den Versorgungsausgleich angeboten werden.

Letztlich bleibt nachzutragen, dass die Indexwerte über eine Internetoption und auch manuell nachgeführt werden können, ein Update wegen Veränderungen der sozialrechtlichen Daten (Versorgungsausgleich) und der Indexwerte (Zugewinn) ist dennoch erforderlich.

Insgesamt überzeugt das Programm vom Inhalt und auch Handling. Die Handschrift von Strohal (Senior) im materiellen Teil ist unverkennbar, die EDV-technische Umsetzung baut auf den allgemeinen Funktionen des Betriebssystems auf. Die jeweiligen Masken sind klar strukturiert und nach wenigen Anwendungen intuitiv richtig zu bedienen. Der fast unschlagbar günstige Preis (149 EUR zzgl. MWSt.) für die Vollversion ist ein weiteres Argument, diese hervorragende Hilfe stets auf dem PC zugänglich zu haben.